Donnerstag, 30. Dezember 2010

Regeln

Also regeln wirst du bestimmt schon haben aber diese sollten deinen Keuschling bekannt sein, damit er sich auch daran hält.
Lass deinen Keuschling deine Regeln aufschreiben und lass sie ihn auswendig lernen damit du immer sagen kannst das er es doch hätte wissen müssen wenn er mal die Regeln bricht oder missachtet.
Mach nicht zu viele Regeln, damit vermeidest du Ungewissheiten und so kannst du dir sicher sein das er sie dir jederzeit aufsagen kann.
Sicher wirst du jetzt nachdenken was will ich den alles und welche Regeln sind gut, lass dir zeit und brech es nicht übers Knie dein Keuschling schreib sie ja auf und das kann jederzeit fortgesetzt werden.

1 Kommentar:

  1. Das sind unsere vertraglich festgelegten Regeln:

    1. Die Frau bestimmt in allen Bereichen, in denen sie es wünscht. 
Hierzu gehören vor allem die Sexualität, die Finanzen und die Ordnung.

    2. Der Mann fügt sich seiner Frau in diesem Sinne, aber nicht servil, sondern bereitwillig und liebevoll. Dabei soll er seine Meinung sagen, wenn sie dieses wünscht, die Frau entscheidet aber. Der Mann hat die Vorstellungen und Wünsche seiner Frau umzusetzen, und sich um ihr Wohlergehen in jeder Beziehung zu bemühen, wenn immer sie will.

    3. Die Frau kennt die Vorstellungen und Fantasien ihres Mannes, die er ihr auf Verlangen offen bekennt, sie respektiert sie und fördert den Mann in seiner Selbsterkenntnis.
    Sie ist grundsätzlich bereit, ihren Mann zu erziehen, zu kontrollieren und zu disziplinieren, soweit sie es angemessen findet.
    Sollten ihre Handlungen seinen besonderen Neigungen entgegenkommen, so geschieht dies aus eigener Neigung oder auch aus Liebe und Fürsorge und mit Rücksicht auf seine Veranlagung. Es ist aber niemals Aufgabe der Frau die sexuellen und submissiven Fantasien des Mannes zu realisieren.

    4. Der Mann schuldet seiner Frau bedingungslose Loyalität und Treue und, wenn sie danach verlangt, volle Offenheit, allerdings ohne dass er sie mit seinen Vorstellungen und Wünschen bedrängt.


    5. Der Mann ist grundsätzlich bereit und wünscht sich, von seiner Frau erzogen zu werden, von ihr kontrolliert und zu diszipliniert zu werden, so wie sie es angemessen findet. In diesem Zusammenhang wird explizit die dauerhafte permanente Keuschhaltung durch geeignete Vorrichtungen (Keuschheitsgürtel oder –schellen) erwähnt. Die Tragevarianten und Regeln dafür werden durch die Frau in eigenem Ermessen festgelegt. Der Mann fügt sich dieser Zwangsmaßnahme solange, wie es die Frau als notwendig erachtet.


    6. Es gibt keinerlei Tabus hinsichtlich Erziehung und Disziplinierung. Ausnahmen sind lediglich die dauerhafte gesundheitliche Schädigung durch physische Bestrafungen sowie Maßnahmen, welche im beruflichen Umfeld eine Offenbarung der sexuellen und submissiven Fantasien, sowie eine Apperzeption der verordneten Keuschhaltung riskieren könnten.

    7. Dieser Vertrag :
    - ist für die Frau Anregung, aber keinerlei Verpflichtung und Bindung.
    - ist für den Mann vollständig bindend und wird deshalb von ihm unterschrieben.
    - wird sowohl von der Frau als auch vom Notar aufbewahrt.
    - kann jederzeit von der Frau beendet oder geändert werden.


    8. Der Mann erkennt diesen Vertrag an und verspricht mit seiner Unterschrift diesen in allen Punkten nach den Wünschen und Vorstellungen seiner Frau und mit all seinen Kräften zu erfüllen. In Falle einer Vertragsänderung oder -ergänzung durch die Frau wird eine erneute beglaubigte Unterzeichnung vom Mann festgelegt und durchgeführt.

    AntwortenLöschen